Dienstag, 6. Dezember 2011


Wir haben es jetzt amtlich und im Namen des Volkes. Wenn man  wegen 20 Cent einen Menschen in Hamburg niederschlägt, tötet und noch minderjährig ist, dann steht der "Erziehungsgedanke" bei der Strafbemessung im Vordergrund. Seine Strafe nach BGH-Revision: eine zweijährige Bewährungsstrafe und Sozialtraining. Denn der heute 19-Jährige sei seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft erwerbstätig und lebe in einer intakten Familie. Das Gericht gehe davon aus, dass die Verurteilung eine ausreichend Warnung für ihn sei, keine weiteren Straftaten zu begehen. 
Tja, in Menschen kann man nicht hineinschauen. Wenn der verurteilte Körperverletzer mit Todesfolge wieder straffällig wird, was der Verfasser nicht hofft, na dann hat sich sich halt der Richter geirrt (?) und das soziale Training nicht so recht angeschlagen, oder war gar die Familie nicht so intakt und der Job war wohl schlecht? 
Wir leben ja im Zeitalter der Warnhinweise und der Produkthaftung. Wäre es in diesem Zusammenhang nicht besser, wenn jeder Jugendliche einen Warnhinweis tragen würde:
Achtung, ich unterliege dem Jugendstrafrecht, bitte provozieren sie mich nicht oder widersetzen sie sich nicht. Ansonsten könnte ich ausrasten. Das hätte zur Folge, dass sie vielleicht getötet werden und ich armer Mensch zu einer Jugendstrafe auf Bewährung mit Sozialtraining verurteilt werde. Das wollen sie doch nicht, oder?
Gerichtsurteile werden im Namen des Volkes gesprochen. Die Justiz ist unabhängig und das ist sehr gut so. Allerdings, wenn das Rechtsempfinden von sehr weiten Kreisen der Bevölkerung verletzt wird, dann delegitimiert sich die Rechtsprechung. 


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